Der ZAAR-Tagungsband „Neues zur verhandelten Unternehmensmitbestimmung“ zum 18. ZAAR-Kongress in München am 19. April 2024 ist erschienen.
Zentrale Themen und Thesen des Tagungsbandes:
- Auswirkungen der SAP-Rechtsprechung auf andere Elemente deutscher Mitbestimmung in der SE (Leitenden-Vertreter, Wahlverfahren)? These: Risiko der Unwirksamkeit vieler SE-Beteiligungsvereinbarungen.
- Vorrats-SEs sind mitbestimmungsfrei, weil die gesetzliche Auffanglösung zur Mitbestimmungsfreiheit führt (strenge Vorher-Nachher-Betrachtung). Ein anderes Ergebnis kann aber die Missbrauchskontrolle ergeben.
- Die Missbrauchskontrolle im umwandlungsrechtlichen Registerverfahren hat nur einen kleinen Anwendungsbereich. Umwandlungsvorhaben mit dem Ziel günstigerer Mitbestimmung sind von der Niederlassungsfreiheit gedeckt. Der „Einfriereffekt“ ist Kernbestandteil des europäischen Mitbestimmungsmodells.
- Ist eine inländische SE aufnehmende Gesellschaft einer grenzüberschreitenden Verschmelzung, ist kein Verhandlungsverfahren nach dem MgVG durchzuführen.