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Neu erschienen: Kommentierung zur Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Das Mitbestimmungsrecht zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) liegt im Trend. Betriebsräte nutzen es verstärkt auch im Zusammenhang von Betriebsänderungen. Aber wie weit reicht das Mitbestimmungsrecht?

  • Können Betriebsräte etwa Neueinstellungen fordern?
  • Können sie eine Mindestbesetzung von Teams zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft durchsetzen – oder umgekehrt Betriebsänderungen verhindern?
  • Wie weit reicht das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG beim betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement?

Antworten auf diese und andere Fragen gebe ich im BeckOGK, der nun online erschienen ist.

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