NEWHAVEN » Aktuelles » Tag-Along

Tag-Along

Das Wichtigste in Kürze:

  • Tag-Along-Klauseln geben Gesellschaftern das Recht, ihre Anteile ebenfalls zu verkaufen, wenn ein anderer Gesellschafter seine Anteile verkauft.
  • Tag-Along-Klauseln können in einer Gesellschaftervereinbarung oder in der Satzung vereinbart werden.
  • Tag-Along-Klauseln sind bei Managementbeteiligungen und bei Venture-Capital-Fonds weit verbreitet.

Was ist eine Tag-Along-Klausel?

Eine Tag-Along-Klausel ist ein Mitveräußerungsrecht. Ein Mitveräußerungsrecht gibt einem Gesellschafter das Recht, die eigenen Anteile ebenfalls verkaufen zu dürfen, wenn ein anderer Gesellschafter seine Anteile verkauft.

Beispiel: Ein Geschäftsführer hält eine Beteiligung von 5 % an einem Unternehmen, die übrigen 95 % der Anteile gehören einem Private-Equity-Fonds. Der Private-Equity-Fonds und der Geschäftsführer haben eine Vereinbarung getroffen, die dem Geschäftsführer das Recht gibt, seine Anteile ebenfalls verkaufen zu dürfen, wenn der Private-Equity-Fonds seine Anteile verkauft.

Das Ziel von Tag-Along-Rechten besteht darin, die Minderheitsgesellschafter zu schützen. Minderheitsgesellschafter haben häufig wenig Einfluss auf das operative Geschäft einer Gesellschaft. Die Kontrolle liegt im Wesentlichen bei dem Mehrheitsgesellschafter. Deshalb sollen Minderheitsgesellschafter davor geschützt werden, dass der Mehrheitsgesellschafter seine Anteile veräußert, der neue Mehrheitsgesellschafter das Unternehmen stark verändert, ohne dass die Minderheitsgesellschafter etwas machen können. Mitveräußerungsrechte geben somit Minderheitsgesellschaftern das Recht, ihre Anteile ebenfalls veräußern zu dürfen, wenn der Mehrheitsgesellschafter seine Anteile veräußert. Folgende Aspekte sind für Tag-Along-Klauseln zentral:

  • Drag-Along-Klauseln: Tag-Along-Klauseln werden normalerweise mit Drag-Along-Klauseln kombiniert. Drag-Along-Klauseln verpflichten Minderheitsgesellschafter dazu, ihre Anteile zu verkaufen, wenn der Mehrheitsgesellschafter seine Anteile verkauft. Hintergrund ist, dass viele Investoren ein Unternehmen zu 100 % übernehmen möchten. Drag-Along-Klauseln stellen sicher, dass einzelne Minderheitsgesellschafter einen vollständigen Verkauf der Gesellschaft nicht verhindern können.
  • Konditionen: Es wird in den meisten Fällen vereinbart, dass die Minderheitsgesellschafter das Recht haben, ihre Anteile zu den gleichen Konditionen zu verkaufen, wie der Mehrheitsgesellschafter. Das bedeutet konkret, dass Minderheitsgesellschafter den gleichen Preis für ihre Anteile, die gleichen Sicherheiten usw. erhalten.

Wie werden Tag-Along-Klauseln rechtlich umgesetzt?

Tag-Along-Klauseln werden so umgesetzt, dass der Mehrheitsgesellschafter seine Anteile nur dann verkaufen darf, wenn der Erwerber bereit ist, auch die Anteile der Minderheitsgesellschafter zu den gleichen Konditionen zu erwerben. Die rechtliche Ausgestaltung der Verpflichtung kann auf zwei Wegen erfolgen:

  • Gesellschaftervereinbarung: Das Mitveräußerungsrecht kann in einer Gesellschaftervereinbarung vereinbart werden. Eine Gesellschaftervereinbarung ist ein eigener Vertrag zwischen den Gesellschaftern, der einzelne Rechte und Pflichten festlegt, beispielsweise das Mitveräußerungsrecht. Wenn es sich bei der Gesellschaft um eine GmbH handelt und die Gesellschaftervereinbarung eine Tag-Along-Klausel enthält, muss die Gesellschaftervereinbarung notariell beurkundet werden.
  • Satzung: Alternativ kann die Tag-Along-Klausel auch in die Satzung aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Satzung hat allerdings den Nachteil, dass die Satzung über das Handelsregister öffentlich einsehbar ist. Entsprechend können die Modalitäten, zu denen die Mitveräußerungsrechte ausgeübt werden können, auch von Dritten eingesehen werden. Diese Transparenz kann sich in Verkaufsverhandlungen negativ auswirken.

Zu der rechtlichen Wirksamkeit und Umsetzung von Tag-Along-Klauseln müssen Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Verkauf: Voraussetzung für das Mitveräußerungsrecht ist, dass der Mehrheitsgesellschafter seine Anteile verkauft. Gleichzeitig soll der Mehrheitsgesellschafter weiterhin in der Lage sein, seine Co-Investoren zu finden und / oder kleinere Anteile abzugeben. Entsprechend greift das Mitveräußerungsrecht häufig erst, wenn mindestens ein festgelegter Anteil der Beteiligung verkauft wird.
  • Anteilig: Sofern der Mehrheitsgesellschafter nur einen Anteil seiner Beteiligung verkauft, haben die Minderheitsgesellschafter in der Regel ebenfalls nur das Recht, einen gleichhohen Anteil ihrer Beteiligung zu verkaufen.

In welchen Bereichen werden Tag-Along-Klauseln eingesetzt?

Tag-Along-Klauseln werden insbesondere bei Management-Beteiligungen, im Venture Capital und bei Joint Ventures eingesetzt. Das Ziel von Tag-Along-Klauseln besteht darin, Minderheitsgesellschafter vor einem Austritt des Mehrheitsgesellschafters zu schützen. Entsprechend werden Tag-Along-Klauseln in solchen Konstellationen eingesetzt, in denen es einen Gesellschafter gibt, der eine Mehrheit an einer Gesellschaft hält und es weitere Gesellschafter gibt, die jeweils geringe Anteile halten.

Bei Managementbeteiligungen ist es etwa üblich, den Geschäftsführern einen Anteil von ca. 10 % der Anteile zu geben, damit diese die gleichen Ziele wie die Eigentümer verfolgen. Um zu verhindern, dass die Eigentümerin ihre Anteile verkauft, ohne dass die Manager ebenfalls die Möglichkeit haben, ihre Anteile zu verkaufen, werden Tag-Along-Klauseln etwa bei Managementbeteiligungen üblicherweise vereinbart.

FAQ

Tag along bedeutet Mitverkaufsrecht, also konkret, dass ein Gesellschafter das Recht hat, seine Anteile ebenfalls zu verkaufen, wenn ein anderer Gesellschafter seine Anteile verkauft.

Bei einer Tag-Along-Klausel handelt es sich um ein Mitverkaufsrecht und bei einer Drag-Along-Klausel um eine Mitverkaufspflicht.

Tag-Along-Vereinbarungen sind in der Praxis weit verbreitet. Sowohl bei Start-Ups als auch bei Managementbeteiligungen im Private Equity sind Tag-Along-Vereinbarungen weit verbreitet.

Das Mitverkaufsrecht gibt Gesellschaftern das Recht, ihre Anteile zu den gleichen Konditionen zu verkaufen, zu ein anderer Gesellschafter seine Anteile verkauft.

Tag-Along-Klauseln haben das Ziel, zu verhindern, dass man an einer Gesellschaft beteiligt ist, welche sich durch Änderungen in der Gesellschafterstruktur stark verändert. Insbesondere kleinere Gesellschafter haben wenig Einfluss auf eine Gesellschaft. Ohne Tag-Along-Klauseln bestünde das Risiko, dass ein Hauptgesellschafter seine Anteile verkauft, der neue Gesellschafter das Unternehmen stark verändern würde und die übrigen Gesellschafter weiterhin an dem Unternehmen beteiligt sind, ohne Einfluss nehmen zu können.

Diesen Beitrag teilen
Über die Autorin
Dr. Anne-Kathrin Bertke
Rechtsanwältin

Dr. Anne-Kathrin Bertke hat ihr Handwerk bei den renommiertesten Kanzleien ihres Fachs gelernt und dort in den letzten Jahren federführend hochkomplexe Mandate betreut. Diese Erfahrungen haben sie geprägt. Bei NEWHAVEN erwartet Mandanten exzellente und innovative Beratung.

Berufliche Laufbahn

  • Rechtsanwältin seit 2013, zunächst neun Jahre bei Freshfields, anschließend bei einer führenden Arbeitsrechts-Boutique (Tier One)
  • Secondment in die Personalabteilung von Novartis Deutschland während laufender Umstrukturierungen
  • Secondment in die Abteilung „Global Litigation Communications“ (konzernweite Krisenkommunikation) der Volkswagen AG
  • Fünfmonatige interne Untersuchung bei einem global agierenden Versicherungsunternehmen in der Schweiz

Akademische Laufbahn

  • Studium an der Bucerius Law School in Hamburg (LL.B. und Dr. jur.) und der University of Texas at Austin, USA, als Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes
  • Promotion bei Professor Dr. Matthias Jacobs (Bucerius Law School) zum Thema „Zur Zulässigkeit von Sympathiestreiks“
  • Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht

Publikationen und Vorträge

Dr. Anne-Kathrin Bertke ist Referentin beim IfUS-Institut (Institut für Unternehmenssanierung und -entwicklung) in Heidelberg und leitet dort im Rahmen des „Zertifikatslehrgangs Restrukturierungs- und Sanierungsberater“ das Modul „Arbeitsrechtlichen Sanierungsmaßnahmen in der Krise“. Sie ist regelmäßig Referentin bei Fachtagungen, zuletzt beim Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) in München, bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und bei der Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, beim Praktikerkreis Betriebsverfassungsrecht und beim Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) und setzt in Veröffentlichungen Impulse zu zentralen Themen im Arbeitsrecht.

Jüngere Vorträge und Veröffentlichungen befassen sich u.a. mit den folgenden Themen:

  • Arbeitsrecht bei Restrukturierung und Insolvenz
  • Digitalisierung im Betrieb – Datenschutz und betriebliche Mitbestimmung
  • Compliance-Risiko Betriebsratsvergütung
  • Arbeitszeiterfassung
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Lieferketten-Compliance und Geschäftsgeheimnisschutz
  • Grenzüberschreitende Umwandlungen und Neues zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
  • Whistleblowing und Geschäftsleiter
  • Geschäftsleiterhaftung in der Pandemie
  • Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ehrenamtliches Engagement / Mitgliedschaften

  • Als Präsidentin des Alumni-Vereins der Bucerius Law School (Bucerius Alumni e.V.) leitet Dr. Anne-Kathrin Bertke eine Gemeinschaft von über 2.300 Mitgliedern und engagiert sich für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis.
  • Weitere Mitgliedschaften (Auswahl)
    • Alumni der Studienstiftung e.V.
    • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
    • Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
    • Hamburgischer Anwaltverein

Weitere Beiträge

Neuigkeit

Drag-Along

Mehr erfahren
Neuigkeit

Sweet Equity

Mehr erfahren
Neuigkeit

Bad Leaver Klausel

Mehr erfahren
Neuigkeit

Betriebsübergang Unterrichtung

Mehr erfahren
Neuigkeit

Betriebsübergang Widerspruch

Mehr erfahren
Neuigkeit

Share Deal Arbeitsrecht

Mehr erfahren