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Sweet Equity

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sweet Equity ist eine Form der Managementbeteiligung.
  • Beim Sweet Equity hat das Management die Möglichkeit, ohne hohe eigene Kosten Anteile an dem Unternehmen zu erwerben.
  • Beim Sweet Equity ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Ausgestaltung zu marktüblichen Konditionen erfolgt. Andernfalls können hohe Steuern anfallen.

Was ist Sweet Equity?

Als Sweet Equity wird die Beteiligung von Geschäftsführern und Vorständen an Unternehmen zu bevorzugten Konditionen verstanden. Eigentümer eines Unternehmens, insbesondere Private Equity Fonds, möchten sicherstellen, dass die Geschäftsführer das Ziel verfolgen, den Wert des Unternehmens größtmöglich zu steigern. Es soll also sichergestellt werden, dass die Interessen des Eigentümers und der Geschäftsführung gleich sind. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Managementbeteiligungen eingesetzt. Die Geschäftsführer erwerben ebenfalls einen Teil des Unternehmens, sodass sie ebenfalls von Wertsteigerungen und hohen Gewinnen profitieren.

Bei der Umsetzung von Managementbeteiligungen ist Sweet Equity eine Möglichkeit, die Managementbeteiligung umzusetzen. Bei der Ausgestaltung von Managementbeteiligungen bestehen einige Herausforderungen:

  • Schenkung: Es ist nicht sinnvoll, dem Management die Beteiligung zu schenken. Hintergrund ist, dass die Anteile dann als Gehalt versteuert werden müssten. Dadurch würden sehr hohe Steuern anfallen, welche die Manager aus ihrem Gehalt bezahlen müssten (sog. Dry-Income).
  • Kauf: Die Manager könnten die Anteile auch zum Marktpreis kaufen. In einer solchen Situation besteht allerdings das Problem, dass die Manager häufig nicht ausreichend Geld haben, um den Kaufpreis bezahlen zu können. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, um den Kaufpreis finanzieren zu können. Ein solches Vorgehen birgt für die Manager allerdings ein hohes Risiko, wenn der Unternehmenswert sinken sollte.

Eine Lösung für diese Herausforderungen ist Sweet Equity. Beim Sweet Equity profitieren die Manager als Miteigentümer des Unternehmens von den Wertsteigerungen, ohne privat einen hohen Kredit aufnehmen zu müssen. Gleichzeitig werden die Anteile dem Management nicht geschenkt, sodass beim Erhalt der Anteile auch keine Steuern gezahlt werden müssen.

Welche Möglichkeiten bestehen für die Ausgestaltung von Sweet Equity?

Für die Ausgestaltung von Sweet Equity gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche Form der Ausgestaltung gewählt wird, hängt von der konkreten Transaktion und den jeweiligen Umständen ab. Folgende Wege sind für die Ausgestaltung von Sweet Equity üblich:

  • Akquisitionsgesellschaft: Das Management erwirbt die Anteile an dem Unternehmen über eine Gesellschaft (z.B. eine GmbH oder GmbH & Co. KG). Die Gesellschaft wird maßgeblich durch ein Darlehen des Eigentümers finanziert. Auf diesem Weg müssen die Manager nur einen sehr geringen Anteil des Kaufpreises selbst aufbringen, da ein Großteil des Kaufpreises über das Darlehen finanziert wird.
  • Gesellschafterdarlehen: Eine alternative Möglichkeit besteht darin, dass der Eigentümer das Unternehmen maßgeblich über ein Gesellschafterdarlehen finanziert. Auf diesem Weg steigt der Anteil der Geschäftsführung am Eigenkapital des Unternehmens an, sodass die Geschäftsführung auch stärker an Wertsteigerungen partizipiert.
  • Anteilsklassen: Es besteht die Möglichkeit, die Anteile an einem Unternehmen unterschiedlich auszugestalten. Beispielsweise kann die Beteiligung am Gewinn oder an Wertsteigerungen zwischen den verschiedenen Anteilsklassen unterschiedlich ausgestaltet werden. Es ist etwa möglich, Anteile auszugeben, welche ähnlich zu einem Darlehen eine festgelegte Rendite erhalten und vorrangig bedient werden. Sollte der Unternehmenswert stattdessen stark steigen, entfällt auf die übrigen Unternehmensanteile ein höherer Gewinn.

Bei der Ausgestaltung von Sweet Equity ist es sehr wichtig, darauf zu achten, dass die Ausgestaltung zu marktüblichen Konditionen erfolgt. Deshalb muss bei allen oben genannten Formen darauf geachtet werden, dass die Laufzeiten, Verzinsungen usw. zu marktüblichen Konditionen erfolgen.

Welche Alternativen bestehen zum Sweet Equity?

Sweet Equity ist nicht die einzige Möglichkeit, um Manager an den Wertsteigerungen des Unternehmens teilhaben zu lassen und so einen Interessengleichlauf zu den Eigentümern herzustellen. Neben Sweet Equity gibt es auch die folgenden Formen der Managementbeteiligung:

  • Sweat Equity: Beim Sweat Equity hat das Management die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt Anteile an dem Unternehmen zu erwerben. Die Beteiligung muss also noch erarbeitet werden (deshalb auch „Sweat“). Für diese Form der Managementbeteiligung werden grundsätzlich Optionen eingesetzt. Bei einer Option wird bereits heute der Preis festgelegt, zu dem die Anteile später erworben werden können. Sollte der Wert der Anteile steigen, kann das Management die Anteile zu einem günstigen Preis kaufen und sofort weiterverkaufen.
  • Virtuelle Optionen / Bonus: Bei virtuellen Optionen kann das Management keine echten Anteile erwerben. Stattdessen erhält das Management einen Bonus, welcher der Wertsteigerung des Unternehmens entspricht. Es besteht auch die Möglichkeit, den Bonus an anderen Kriterien als dem Unternehmenswert festzumachen.
  • Beteiligung: Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Management die Anteile zum Marktpreis kauft. Solche Käufe erfolgen allerdings eher bei kleinen Unternehmen, wenn es für Manager finanzierbar ist, die Anteile ohne Kredit zu kaufen.

FAQ

Sweet Equity ist eine Form der Managementbeteiligung, bei der das Management unmittelbar eine Beteiligung an dem Unternehmen erhält.

Bei Sweet Equity erhält das Management eine Beteiligung an dem Arbeitgeber. Auf diesem Weg soll das Management dazu angehalten werden, den Wert des Unternehmens möglichst stark zu steigern.

Bei Sweet Equity erhält das Management unmittelbar eine Beteiligung an dem Unternehmen, während es sich beim Sweat Equity die Beteiligung erarbeiten muss.

Sweet Equity erhalten grundsätzlich die wichtigsten Manager eines Unternehmens, beispielsweise der CEO, der CFO aber auch wichtige Mitglieder der zweiten und dritten Führungsebene können Sweet Equity erhalten.

Die Kündigung bewirkt beim Sweet Equity, dass der Manager die Beteiligung zurückgeben muss. Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, von wem und aus welchem Grund die Kündigung erfolgt.

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Über die Autorin
Dr. Anne-Kathrin Bertke
Rechtsanwältin

Dr. Anne-Kathrin Bertke hat ihr Handwerk bei den renommiertesten Kanzleien ihres Fachs gelernt und dort in den letzten Jahren federführend hochkomplexe Mandate betreut. Diese Erfahrungen haben sie geprägt. Bei NEWHAVEN erwartet Mandanten exzellente und innovative Beratung.

Berufliche Laufbahn

  • Rechtsanwältin seit 2013, zunächst neun Jahre bei Freshfields, anschließend bei einer führenden Arbeitsrechts-Boutique (Tier One)
  • Secondment in die Personalabteilung von Novartis Deutschland während laufender Umstrukturierungen
  • Secondment in die Abteilung „Global Litigation Communications“ (konzernweite Krisenkommunikation) der Volkswagen AG
  • Fünfmonatige interne Untersuchung bei einem global agierenden Versicherungsunternehmen in der Schweiz

Akademische Laufbahn

  • Studium an der Bucerius Law School in Hamburg (LL.B. und Dr. jur.) und der University of Texas at Austin, USA, als Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes
  • Promotion bei Professor Dr. Matthias Jacobs (Bucerius Law School) zum Thema „Zur Zulässigkeit von Sympathiestreiks“
  • Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht

Publikationen und Vorträge

Dr. Anne-Kathrin Bertke ist Referentin beim IfUS-Institut (Institut für Unternehmenssanierung und -entwicklung) in Heidelberg und leitet dort im Rahmen des „Zertifikatslehrgangs Restrukturierungs- und Sanierungsberater“ das Modul „Arbeitsrechtlichen Sanierungsmaßnahmen in der Krise“. Sie ist regelmäßig Referentin bei Fachtagungen, zuletzt beim Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) in München, bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und bei der Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, beim Praktikerkreis Betriebsverfassungsrecht und beim Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) und setzt in Veröffentlichungen Impulse zu zentralen Themen im Arbeitsrecht.

Jüngere Vorträge und Veröffentlichungen befassen sich u.a. mit den folgenden Themen:

  • Arbeitsrecht bei Restrukturierung und Insolvenz
  • Digitalisierung im Betrieb – Datenschutz und betriebliche Mitbestimmung
  • Compliance-Risiko Betriebsratsvergütung
  • Arbeitszeiterfassung
  • Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
  • Lieferketten-Compliance und Geschäftsgeheimnisschutz
  • Grenzüberschreitende Umwandlungen und Neues zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE)
  • Whistleblowing und Geschäftsleiter
  • Geschäftsleiterhaftung in der Pandemie
  • Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ehrenamtliches Engagement / Mitgliedschaften

  • Als Präsidentin des Alumni-Vereins der Bucerius Law School (Bucerius Alumni e.V.) leitet Dr. Anne-Kathrin Bertke eine Gemeinschaft von über 2.300 Mitgliedern und engagiert sich für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis.
  • Weitere Mitgliedschaften (Auswahl)
    • Alumni der Studienstiftung e.V.
    • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
    • Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.
    • Hamburgischer Anwaltverein

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